Terms of use
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MIETSERVICE
Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Production Resource Group AG (PRG Schweiz) finden, unter Vorbehalt schriftlicher Vereinbarungen, auf alle Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien Anwendung.
Mietgegenstand
Gegenstand der Miete sind jeweils die auf dem Lieferschein aufgeführten Geräte samt Zubehör und Kleinmaterial. Der Mieter hat die Mietsache bei Übergabe zu prüfen und Mängel sofort geltend zu machen, ansonsten die Mietsache als einwandfrei gilt.
Gebrauch der Mietsache
Die Mietsache darf vom Mieter nur durch geeignetes und fähiges Bedienungspersonal zum dafür bestimmten Gebrauch und mit der gebotenen Sorgfalt verwendet werden. Der Mieter hat die Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften strikte einzuhalten. Die Mietsache ist während der gesamten Mietdauer in abgeschlossener oder bewachter Umgebung zu halten. Sollte die Mietsache für einen Outdoor-Einsatz verwendet werden, ist der Mieter verpflichtet für einen Schutz gegen Witterungseinflüsse zu sorgen, insbesondere gegen Feuchtigkeit und Nässe.
Eigentum
Das Eigentum an der Mietsache samt Zubehör und Kleinmaterial verbleibt beim Vermieter.
Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird.
Mietdauer
Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Tagen bemessen und richtet sich nach der vereinbarten Überlassungsdauer. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
Annullierung
Bei Annullierung eines vereinbarten Mietverhältnisses schuldet der Mieter PRG einen pauschalierten Schadenersatz ohne Nachweis eines Schadens und unter Vorbehalt der Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadens gemäss folgenden Ansätzen:
Annullierung bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50% des Gesamtmietbetrages
Spätere Annullierung: 75% des Gesamtmietbetrages
Konzessionen, Bewilligungen etc.
Der Mieter ist für die Einholung von sämtlichen notwendigen Bewilligungen, Konzessionen, Lizenzrechten und ähnlichem besorgt und hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen. Wird die Mietsache wegen diesbezüglicher Verletzungen des Mieters konfisziert oder mit Pfand belegt, ist der Mieter PRG dafür vollumfänglich schadenersatzpflichtig.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für jede Beschädigung und jeden Mangel an der Mietsache, welche bei Übernahme nicht angezeigt wurde. Er haftet ebenfalls für Verlust oder Untergang der Mietsache. Der Mieter schuldet PRG in diesen Fällen neben dem vollen Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungswert auch den weiteren Schaden der dem Vermieter entsteht.
Reparatur und Unterhalt
Allfällige während der Mietzeit notwendige Unterhalts- oder Reparaturarbeiten an der Mietsache darf der Mieter nur von PRG oder einer von dieser bezeichneten Drittperson durchführen lassen.
Rückgabe der Mietsache
Die Mietsache ist zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Mieter haftet für verspätete Rückgabe für jeden angebrochenen Tag gemäss den für die Miete vereinbarten Tagessätzen ohne Nachweis eines Schadens durch den Vermieter. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Veränderung der Mietsache
Dem Mieter ist es untersagt, Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Insbesondere ist es ihm untersagt, von PRG an der Mietsache angebrachte Werbe- oder Firmenbeschriftung abzudecken, zu verändern oder zu entfernen.
Untervermietung und Abtretung
Dem Mieter ist es untersagt, das Mietverhältnis an Dritte abzutreten.
Preise und Konditionen
Der Mietpreis und die Konditionen bestimmen sich gemäss Offerte/Kostenzusammenstellung/ Auftragsbestätigung. Die Rechnungsbeträge werden netto innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Versand- oder Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters.
Versicherung
Es ist Sache des Mieters, die Geräte samt Zubehör gegen alle Risiken auf eigene Kosten zu versichern.
Diebstahl/Transportschäden
Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet, immer einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Beim Feststellen von Transportschäden hat der Mieter vom Frachtführer eine Bestandaufnahme zu veranlassen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist Schweizerisches Recht gemäss OR. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Production Resource Group AG in Wil / ZH.